Lektor

Lektor
Manuskriptprüfer

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Lek|tor ['lɛkto:ɐ̯], der; -s, Lektoren [lɛk'to:rən], Lek|to|rin [lɛk'to:rɪn], die; -, -nen:
1. an einer Hochschule o. Ä. angestellte Person, die Übungen in einer fremden Sprache abhält:
sich um die Stellung eines deutschen Lektors an einer schwedischen Universität bewerben; sie ist Lektorin an der Sorbonne.
2. bei einem Verlag angestellte oder freiberuflich tätige Person, die die eingehenden Manuskripte prüft und bearbeitet.
Zus.: Verlagslektor, Verlagslektorin.

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Lẹk|tor 〈m. 23
1. Hochschullehrer für bestimmte Fächer u. Fertigkeiten, bes. für Einführungskurse u. Übungen
2. Mitarbeiter eines Verlages, der die angebotenen Manuskripte überprüft bzw. die angenommenen M. bearbeitet, Ideen u. Konzepte für weitere Veröffentlichungen entwickelt u. Autoren betreut
[<lat. lector „Leser, Vorleser“; zu legere „lesen“]

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Lẹk|tor, der; -s, …oren [lat. lector = Leser, Vorleser, zu: legere, Lektion]:
1. Lehr[beauftragt]er, bes. an einer Hochschule, der [ergänzende] Kurse gibt u. [praktische] Übungen leitet (Berufsbez.):
ein L. für Sprecherziehung;
der französische L.
2. Mitarbeiter, bes. bei einem Verlag, der Manuskripte prüft u. bearbeitet, Projekte vorschlägt u. Kontakt mit Autoren aufnimmt bzw. unterhält (Berufsbez.)

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Lẹktor
 
[lateinisch »Leser«, »Vorleser«] der, -s/...'toren,  
 1) christlicher Kirchen: in der Antike der Anagnost (ein Sklave, der bei Tisch vorlas); von dort auch in den Gottesdienst der christlichen Kirchen übernommen. In der katholischen Kirche bis 1972 der zweite (in den Ostkirchen bis heute der einzige) Weihegrad der »niederen Weihen«; seither wie der Akolyth ein vom Bischof beauftragter Laie, der bestimmte liturgische Dienste versieht; seine wesentliche Aufgabe ist das Vortragen der Lesung im Gottesdienst. In den evangelischen Kirchen bezeichnet Lektor ebenfalls den Laien, der die Lesung vorträgt.
 
 2) Hochschulwesen: Hochschullehrer ohne Lehrstuhl; hält Einführungskurse und Übungen ab, besonders in philologischen Fächern (z. B. Sprachunterricht).
 
 3) Verlagswesen: wissenschaftlich oder literarisch vorgebildeter Mitarbeiter, der die eingehenden Manuskripte prüft und für die Veröffentlichung einrichtet (lektoriert), Kontakte zu Autoren pflegt und Vorschläge für die Programmgestaltung des Verlages erarbeitet.
 

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Lẹk|tor, der; -s, ...oren [lat. lector = Leser, Vorleser, zu: legere, ↑Lektion]: 1. Lehr[beauftragt]er, bes. an einer Hochschule, der [ergänzende] Kurse gibt u. [praktische] Übungen leitet (Berufsbez.): ein L. für Sprecherziehung; der französische L. erteilt einen guten Sprachunterricht. 2. Mitarbeiter, bes. bei einem Verlag, der Manuskripte prüft u. bearbeitet, Projekte vorschlägt u. Kontakt mit Autoren aufnimmt bzw. unterhält (Berufsbez.). 3. (christl. Kirche) a) (ev. Kirche) Laie (2), der in Vertretung des Pfarrers Lesegottesdienste hält; b) (kath. Kirche) Laie (2), der während der 1Messe (1) liturgische Texte vorliest; c) (früher) Person mit dem zweiten Grad der katholischen niederen Weihen.

Universal-Lexikon. 2012.

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